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OLG Oldenburg, 30.05.2006 - 9 SchH 3/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 149 ZPO, § 321 a ZPO, § 1036 Abs. 2 ZPO, § 1054 c Abs. 2 ZPO, § 1054 Abs. 4 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 b ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d ZPO
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; AufhebungAufhebungsgründe Versagungsgründe: - rechtliches Gehör, Behinderung in den Angriffsmitteln Verteidigungsmitteln; - nicht ordnungsgemäßes Verfahren, fehlende ...
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 30.05.2006 - 9 SchH 3/05
- BGH, 08.11.2007 - III ZB 56/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.2006 - 9 SchH 3/05
Denn das Schiedsgericht muss sich mit dem gesamten Parteivorbringen auseinander setzen und den Vortrag in seine Erwägung mit einbeziehen (BGH NJW 1992, 2299). - BGH, 12.05.1958 - VII ZR 436/56
Schiedsspruch. Verfahrensverstoß.
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.2006 - 9 SchH 3/05
Das wäre u.a. dann der Fall, wenn sich das Schiedsgericht bei seiner Entscheidung über einen Kernbereich von Normen des zwingenden Rechts hinweggesetzt hat, welche die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens berühren und aus bestimmten staats-, sozial- oder wirtschaftspolitischen Zielsetzungen heraus erlassen worden sind (allg. Ansicht; vgl. nur BGHZ 27, 249 ff).